P357 357 RTL WORLD Mo 7 Jul 21:31:57
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W O R L D text IHR RECHT
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Gesetzesänderungen ab dem 01.07.03
Im Falle eines befristeten Arbeits-
verhältnisses muss der Arbeitnehmer
das Arbeitsamt frühestens drei Mona-
te vor dessen Beendigung informieren.
Arbeitnehmer, die sich nicht sofort
melden, müssen im Falle anschließen-
der Arbeitslosigkeit damit rechnen,
dass ihnen das Arbeitslosengeld ge-
kürzt wird: Bei Bruttoeinkommen bis
1700 Euro/Monat: 7 Euro pro zu spät
gemeldetem Tag. Bei 1700-3100 Euro
werden 35 Euro pro Tag abgezogen,
Höherverdienern sogar 50 Euro!
Verbraucherservice aktuell.....>190
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