P356 356 RTL WORLD Mo 30 Jun 22:21:24
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W O R L D text IHR RECHT
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Nächtlicher Disco-Lärm? Geld zurück!
BleUbt im Urlaub die Erholung wegen
nächtlichen Disco-Lärms aus, kann
der Kunde eine teilweise Erstattung
der Reisekosten erwarten. Das hat
das Amtsgericht Frankfurt entschie-
den. Ein Reiseveranstalter muss nun
einer KroatienJUrlauberin 80 Prozent
des Reisepreises als Schadenersatz
bezahlen. Die Frau hatte in ihrem
Ferienbungalow übermäßig laute Musik
aus einem nahe gelegenen Festzelt
ertragen müssen und acht Tage lang
kaum schlafen können. Sie erhält
(AZ: 31 C 2663/01 -83) 357>
Verbraucherservice aktuell.....>190
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