P506 506 NDR Text So 22.06- 16513:59
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% Informationen
ÜBERHÖHTE KLINIKRECHNUNGEN
Private Krankenversicherungen müssen
nicht für stark überhöhte Klinikrech-
nungen ihrer Mitglieder aufkommen.
Dies könne der Fall sein, wenn der Kos-
ten-Voranschlag erheblich niedriger
ausfällt, als die Rechnung nach abge-
schlossener Behandlung.
In einem konkreten Fall war eine Rück-
en-Operation mit dem drei- bis vierfa-
chen Satz des Üblichen in Rechnung ge-
stellt worden. Der Patient zahlte. Sei-
ne private Kasse verweigerte die Er-
stattung mit dem Hinwjis auf den Kos-
tenvoranschlag und behielt Recht.