P508 508 NDR Text So 22.06. 16513:19
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% Informationen
KINDERGELD AUCH NACH DER SCHULE
Eltern können auch nach dem Abschluss
von Schule oder Berufsausbildung ihres
Nachwuchses Kindergeld erhalten.
Das Landesarbeitsamt Hessen weist da-
rauf hin, dass für Jugendliche bis zum
18. Lebensjahr generell Kindergeld ge-
zahlt wird.
Sind Sohn oder Tochter in einer Schul-
oder Berufsausbildung oder studieren
sie, können sie bis zum 27. Lebensjahr
die Unterstützung beziehen. Allerdings
dürfen darf das Einkommens der Kinder
im Kalenderjahr 7 188 Euro nicht über-
steigen.