P513 513 NDR Text So 22.06- 16512:02
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FÜR DIE ELTERN ZAHLEN - (5)
Ein Grundsatz hat sich in der BGH-
Rechtsprechung herausgebildet: Eine
deutliche Verschlechterung des Lebens-
standards müssen weder die unterhalts-
pflichtigen Kinder noch deren Familien-
mitglieder hinnehmen.
Grundsicherung
Seitdem es die Grundsicherung für be-
dürftige Menschen ab 65 Jahren gibt,
die etwas höher als der Regelsatz der
Sozialhilfe ist, muss das Sozialamt in
solchen Fällen für Heimkosten weniger
zahlen. Entsprechend vermindert sich
die Forderung an die Angehörigen.