P513 513 NDR Text So 22.06- 16512:26
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FÜR DIE ELTERN ZAHLEN (6)
Tipps:
> Eltern, die ihren Kindern z.B. ein
Haus schenken wollen, sollten damit
nicht bis ins hohe Alter warten. In
bestimmten Fällen kann das Sozialamt
Schenkungen aus den vergangenen zehn
Jahren rückgängig machen.
> Unterhalt an die Eltern kann als
außergewöhnliche Belastung steuerlich
geltend gemacht werden.
Weitere Informationen:
"Kinder in der Pflicht" (S.68 ff.)
FINANZtest 03/03