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FÜR DIE ELTERN ZAHLEN X2)
Die Berechnung des Unterhalts
Grundlage für die Höhe der Forderung
des Sozialamtes ist das Netto-Einkom-
men. Dazu gehören auch das Weihnachts-
geld oder KapitaleUnnahmen. Bei
Selbständigen wird das Einkommen der
vergangenen drei Jahre zugrunde gelegt.
Vom monatlichen Einkommen werden
verschiedene Positionen abgezogen, wie
z.B.Schulden und berufsbedingte Aufwen-
dungen. Was "angemessen" ist, darüber
streiten die Juristen. Der Bundes-
gerichtshof (Az.XII ZR 67/00) hat kürz-
lich entschieden, dass 20 % des Brutto-
einkommens angemessen sind.