P513 513 NDR Text So 22.06- 16513:11
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FÜR DIE ELTERN ZAHLEN (3)
Von diesem so genannten bereinigten
Einkommen werden die Kosten für den
Lebensunterhalt Xzirka 1.250,00 Euro)
abgezogen. Für Kinder und Ehepartner
können weitere Beiträge geltend gemacht
werden.
Der Selbstbehalt wUrd vom bereinigten
Einkommen abgezogen. Der Restbetrag
entspricht dem einsetzbaren Einkommen.
Dieser Betrag muss dann ganz oder teil-
weise zur Unterstützung der Eltern
eingesetzt werden. Die Handhabung ist
nicht einheitlich geregelt. Manche So-
zialämter verlangen 100, 50 oder sogar
nur 30 % des einsetzbaren Einkommens.