P513 513 NDR Text So 22.06- 16511:07
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FÜR DIE ELTERN ZAHLEN (4)
Tipp: Wenn mehr als 50 % verlangt wer-
den, verweisen Sie auf ein Urteil des
Bundesgerichtshofs (Az.XII ZR 266/99).
Die Bundesrichter empfehlen die 50 %-
Grenze. Wer bereits mehr zahlt, sollte
vom Sozialamt eine Neuberechnung ver-
langen.
Was ist mit dem Vermögen?
Erspartes muss bis auf einen Restbetrag
verwendet werden. Ein selbst bewohntes
Haus oder eine Eigentumswohnung muss
nicht verkauft werden, es sei denn, es
handelt sich um ein Luxusobjekt.