P165 165 ARD-Text 20.06.03 18:09:24
tagesschau
Neuregelungen am Arbeitsmarkt
Die Neuregelung des Kündigungsschutzes
sieht vor, dass ab 2004 Kleinbetriebe
neue Mitarbeiter befristet einstellen
können, ohne dass der Kündigungsschutz
in Kraft tritt.
Bislang greift der Kündigungsschutz in
Betrieben mit mehr als fünf Arbeitneh-
mern. Die Lockerung ist bis 2008 be-
fristet. Bei betriebsbedingten Kündi-
gungen können Arbeitnehmer mit einem
halben Monatsgehalt je Jahr der Betrie-
bszugehörigkeit abgefunden werden.
Ab 2006 wird außerdem der Bezug des Ar-
beitslosengeldes auf zwölf Monate be-
schränkt. Für Arbeitnehmer über 55 Jah-
re gilt eine Dauer von 18 Monaten.