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Eckpunkte der Reformpläne (1)
Von Schröder angekündigte Maßnahmen:
Arbeitslosengeld: Die Bezugsdauer soll
von maximal 32 Monaten auf zwölf Monate
für die unter 55-Jährigen, ansonsten
auf 18 Monate gekürzt werden.
Arbeitslosenhilfe: Soll mit der Sozial-
hilfe zusammengeführt werden - in der
Regel auf dem Niveau der Sozialhilfe.
Kündigungsschutz: Soll für Kleinbetrie-
be flexibler gestaltet werden: Befris-
tet oder in Leiharbeit eingestellte
Mitarbeiter sollen nicht auf den
Schwellenwert von fünf Mitarbeitern an-
gerechnet werden. Bei betriebsbedingten
Kündigungen soll es eine wahlweise Ab-
findungsregelung geben.
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