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EU-Verfassung (1)
Vertreter der stimmberechtigten 15 EU-
Länder im Konvent legen den Staats- und
Regierungschefs beim Gipfel in Porto
Carras den Entwurf für die erste euro-
päische Verfassung vor.
Diese soll für die 15 bisherigen und 10
neuen EU-Mitglieder noch vor den Euro-
pawahlen im Juni 2004 in Kraft treten.
In der Verfassung sollen die Grundrech-
te der Bürger und die Strukturen des
künftigen erweiterten Europas festge-
legt werden.
Zu den Grundsätzen der Verfassung ge-
hört die Wahrung der nationalen Identi-
tät der Mitglieder.
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