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Reformkurs der Union (3)
Sozialhilfe: Arbeitslosen- und Sozial-
hilfe sollen auf dem niedrigeren Niveau
der Sozialhilfe zusammengelegt werden.
Arbeitsunwilligen Sozialhilfeempfängern
sollen die Leistungen um 30 % pauschal
gekürzt werden können. Als "arbeitsun-
willig" gilt, wer ein Arbeits- oder
Qualifizierungsangebot ablehnt. Die
Möglichkeiten für Zusatzverdienste wer-
den erweitert.
Die Anrechnung von Vermögen auf die So-
zialhilfe soll geändert werden. Stärker
geschützt werden soll Vermögen, das der
Altersversicherung dient.
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