P381 381 ARD-Text 20.06.03 18:17:21
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" $ 17.03 - 17.30 Uhr
$ ARD-Ratgeber: Recht
Erben X2)
Beantragen sie nicht voreilig einen
Erbschein beim Amtsgericht. Wenn die
Tante nämlich nur Schulden hatte, haben
Sie diese anschließend am Bein. Und
raks kommen Sie da meist nicht mehr.
Unser Rat: Vorher Erkundigungen einho-
len, evtl. einen Anwalt konsultieren.
Denn merke: Inkassobüros und Banken
fragen regelmäßig bei den Nachlassge-
richten nach, ob sich Erben gemeldet
haben. Meist geht es denen allein um
die "Miesen". Schlagen Sie in einem
solchen Fall das Erbe aus, damit es
Ihnen am Ende nicht ganz mies geht.