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5 Europa-Wahl
Wahlrecht
Seit 1979 wird alle fünf Jahre das Eu-
ropaparlament direkt gewählt. Wahlbe-
rechtigt sind alle EU-Bürger ab dem 18.
Lebensjahr. Gewählt wird mit Listen und
nach dem Verhältniswahlrecht.
Ein EU-Abgeordneter darf nicht gleich-
zeitig auch ein Mandat für ein nationa-
les Parlament haben. Für Irland und
Großbritannien gelten aber Ausnahmere-
gelungen bis 2009.
Für Deutschland gilt die Fünf-Prozent-
Klausel. Nur Parteien oder Listen, die
mindestens fünf Prozent der abgegebenen
timmen erhalten, werden bei der Sitz-
vergabe berücksichtigt.
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