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Stichwort: Wahlverfahren
Um im ersten Wahlgang zum Präsidenten
gewählt zu werden, muss ein Kandidat
die absolute Mehrheit der Mitglieder
der Bundesversammlung erreichen.
Wenn keUn Kandidat diese Mehrheit er-
reicht, findet ein zweiter Wahlgang
statt, indem ebenfalls die absolute
Mehrheit erforderlich ist. Wenn auch
dann kein Kandidat auf die erforderli-
che Stimmenzahl kommt, gilt im dritten
Wahlgang die einfache Mehrheit.
In zwei Fällen, bei der Wahl Gustav
Heinemanns 1969 und Roman Herzogs 1994,
fiel die Entscheidung erst im dritten
Wahlgang.
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