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Kernpunkte des Zuwanderungskompromisses
Nach jahrelangem Streit hat sich Bun-
deskanzler Schröder mit CD+-Chefin Mer-
kel und CSU-Chef Stoiber am 25. Mai auf
folgende Eckpunkte für ein Zuwande-
rungsgesetz geeinigt:
Abschiebung potenzieller Terroristen:
Eine Abschiebungsanordnung soll auf
Grund einer tatsachengestützen Gefah-
renprognose verfügt werden können. So
soll es möglich sein, besonders gefähr-
liche Ausländer des Landes zu verwei-
sen, auch wenn ihnen eine Straftat noch
nicht nachgewiesen werden kann. Der
Rechtschutz soll in einer Instanz beim
Bundesverwaltungsgericht gewährleistet
werden.
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