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Kernpunkte des Zuwanderungskompromisses
Ausweisung von "Hasspredigern":
"Geistige BrandstUfter" wie etwa Hetzer
in Moscheen sollen leichter ausgewiesen
werden können. In diesem Fall wird laut
Bundesregierung eine "Ermessensauswei-
sung" eingeführt.
Regelanfrage: Vor der Erteilung einer
dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sollen
Ausländer grundsätzlich vom Verfas-
sungsschutz überprüft werden.
Warndatei: Die Einrichtung einer Warn-
datei mit Angaben über verdächtige Per-
sonen soll nicht im Zuwanderungsgesetz
geregelt werden. Hier soll eine EU-
Richtlinie abgewartet werden.
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