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5 hintergrund
Kernpunkte des Zuwanderungskompromisses
Integration: Übergang vom Verpflich-
tungsmodell zum Anspruchsmodell, wobei
der Bund die Kosten der Integrations-
kurse übernimmt. Es gibt Sanktionen für
nicht ordnungsgemäße Teilnahme.
Arbeitsmigration: Ein Punktesystem für
den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte
soll es nicht geben. Für hoch Qualifi-
zierte wUrd der Anwerbestopp aufgeho-
ben. Ein Daueraufenthalt ist möglich.
Selbstständige können eUnwandern, wenn
sie Arbeitsplätze schaffen. Ausländi-
schen Studienabsolventen wUrd unter be-
stimmten Voraussetzungen erlaubt, eine
Arbeit aufzunehmen. Für Unqualifizierte
gilt weiter der Anwerbestopp.
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