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Bodenreform-Urteil (2)
Nachdem der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (Straßburg) die Enteig-
nung für menschenrechtswUdrig erklärte,
stellte er Antrag auf Rückgabe seines
Eigentums. Das Bundesjustizministerium
hat jedoch Berufung gegen das Urteil
eUngelegt.
Völlig akssichtslos, meint die Rechts-
expertin Beate Grün. Die ostdeutschen
Länderregierungen müssten nun von sich
aus gegen die Bundesregierung vorgehen: