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Ra Ratgeber
OLG-Beschluss zum Verkehrsrecht
Das Nichtbeachten einer roten Ampel
muss nicht zwangsläufig ein Fahrverbot
zur Folge haben.
Das geht aus eUnem Beschluss des Ober-
landesgerichts (OLG) Koblenz hervor
(Az.5 1 Ss 333/03). Vielmehr müsse das
Gericht in jedem Einzelfall prüfen, ob
eUn so genanntes Augenblicksversagen zu
dem Rotlichtverstoß geführt habe.
Zudem müssten die Folgen des Fahrver-
bots für den Autofahrer sowie mögliche
langwierige körperliche oder seelische
Unfallfolgen berücksichtigt werden, er-
klärten die Richter.
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