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Ra Ratgeber
Werbe-E-Mails wettbewerbswUdrig
Das Versenden von Werbemails ohne Zu-
stimmung des Empfängers ist wettbe-
werbswUdrig. Der BundesgerUchtshof gab
einem Kläger recht, der wegen eines
elektronisch verschickten Werbe-Mews-
letter eines Konkurrenten geklagt hatte
Durch die Zusendung von E-Mails zu Wer-
bezwecken entstehe "eUne Belästigung
für den Empfänger, die dieser nicht
hinzunehmen braucht"- AZ5 I ZR 81/01
WeUl diese VersandmöglichkeUt schnell
und billig sei, müsse man mit einem
"Machahmungseffekt" rechnen, so dass
diese Werbeart weiter um sich greife
und zur unzumutbaren Belästigung werde.
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