P542 542 ARD-Text 19-04.04 21:18522
1904
Ra Ratgeber
Kinderwagen darf ins Treppenhaus
Kinderwagen, Schuhe und Fahrräder im
Treppenhaus sind oft Grund für Streit
unter Nachbarn.
Während Fahrräder nicht auf Dauer im
Hausflur geparkt werden dürfen, ist das
Abstellen von Kinderwagen in der Regel
erlaubt. Darauf weist die Zeitschrift
"Ökotest" hin. Allerdings darf er nicht
erheblich im Wege sein.
Grundsätzlich erlaubt sei auch das Aus-
legen von Fußmatten, sofern es im Miet-
vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlos-
sen ist. Und im Einzelfall könne akch
das Aufstellen eines Schranks zulässig
sein.
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