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Stichwort: Sonderwirtschaftszone (1)
Der Begriff Sonderwirtschaftszone steht
ursprünglich für Gebiete in Ländern mit
existierender oder ehemaliger Staats-
wirtschaft, in denen der Staat privaten
Unternehmen gewisse Vorteile gewährt.
Hierzu gehören z.B. Steuerkürzungen,
die Orientierung an marktwUrtschaftli-
chen PrUnzipien und die Sicherung der
InvestUtionen. Weiterhin können Teile
des Arbeits-, Vertrags-, Genehmigungs-
und Vergaberechts befristet oder dauer-
haft außer Kraft gesetzt werden.
So sollen das marktwirtschaftliche Sys-
tem eingeführt und der wUrtschaftliche
Aufschwung gefördert werden.
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