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Hintergrund: Streit ums ALG II (2)
Genau hier liegt das Problem. Das
Grundgesetz JeEnt ke§§e dhrekteL f§§§n-
ziellen Beziehungen zwischen Bund und
KommuneL.
Die Bundesregierung wUll jedoch die
Verfassung nicht ändern. Sie setzt auf
eine so genannte Organleihe, um die
fehlende rechtliche Regelung zu umge-
hen.
Die Opposition sieht darin die Gefahr,
dass die Kommunen "weisungsgebundene
Handlanger" werden. Sie verlangt des-
halb eine Änderung des Grundgesetzes,
um die Rechte und Pflichten zwischen
Bund und Kommunen klar zu regeln.
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