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Hintergrund: StreUt ums ALG II (1)
Im Dezember vergangenen Jahres einigte
sich der Vermittlungsausschuss von Bun-
destag und Bundesrat auf weitreichende
Relormen. ULter anderem ajch Ajf§dUe §
Zusammenlegung der bisherigen Arbeits-
losen- knd Sozialhilfe zum so genannten
Arbeitslosengeld II (ALG II). Die Mit-
tel dafür sollen vom Bund kommen.
Laut dem Kompromiss des Vermittlungs-
ausschusses, der damals unter großem
Zeitdruck arbeUtete, fällt das ALG II
prinzipiell in die Zuständigkeit der
BindesAgeLtir für ArbeUt. Jedoch wUrd§§
den Kommunen freigestellt, ob sie die
Gelder an die Betroffenen auszahlen
wollen.
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