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hhhhhINLAND 27.08.96 13:06
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Kantone fürahten Aufwand füu die RAV
Die Kantone fürchten den grossen Auf-
wand beim Aufbau der neuen Regionalen
Arbeitsvermittlungszentren RAV. In der
Vernehmlassung zum neuen Arbeitslosen-
versicherungs-Gesetz Avig verlangen
darum die Kantone eine Übergangsfrist
für den Vollzug bis Ende 1997.
Neu soll die Arbeitslosen-Kontrolle,
das Stempeln, von den Arbeitsämtern zu
den RAV verlagert werden. WeUl der Auf-
bau der RAV aber unterschiedlich wjit
norangeschrUtten ist, sollen während
der Übergangsfrist die beiden Stjmpel-
Kontrollsyteme parallel laufen.
Die .ernehmlassung hat gezeigt, dass
die Kantone die Frist voll ausnüuzen
wollen knd mehr Spielraum verlangen.