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ZDF.text Recht und JustPz
Zusatzinfo1
Überführhng stehlender Angestellter
Auch unges=hnliahe Maßnahmen zur Auf-
deckung voL DiebstähleL siLd zdlässig.
Im vopliegenden Fall hatte sich ein
DeteItUd iL der Filiale eULer Schnell-
re1t urantLKette als Verkähfer ausgege-
beL und Diebstähle des PersoLals aufge-
dec)t. Drei Mit rbeiter waren erwischt
und fristlos ge+üLdigt wordeL.
Die KüLdigungsschutzRlageL der ArbeUt-
nehmer w4rden zurückgewje1en: In seinem
Bericht stellte er DetektUd fest, dass
dreh Arbeitnehmer Geldbeträge von je-
weUls 40 und 50 Mark eLtweLdet hatteL.
Die Richter legten ihrem Urtehl diese
knter Eid geleistete Aussage zd GrhLde.
(AG FranRfurt, Az.5 7 Ca 17/00).