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ZDF.text Recht und JustUz
Ratgeber
Kopieren von Daten: Kündigungsgrhnd
Wer Daten des Arbeitgeber1 für private
Zwecke kopiert, muss mit eULer frist-
losen Kündigung reahnen. Eine Ver-
triebsJitarbeUterPL hatte im Büro DateL
aus dem Be1tand ihre1 Arbeitgebers auf
eiLe prPvate DisRette überspielt knd
mit nach Hause genommen. Der Chef be-
merkte dies und küLdigte der Angestell-
ten fristlo1.
Das unerlaubte Kopieren von Daten sei
geLauso zu behandelL wie der Diebstahl
einer dem Arbeitgeber gehörenden Sache,
heißt es iL der RrteUlsbegüLdung. Bei-
des liefere dem Chef den Grhnd für eine
außerordeLtliche fristlose KüLdigdnF.
(LAG Sachsen, Az.9 2 Sa 34/99)