P514 514 ARD/ZDF Fr 25-11.88 235)1515
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ERNÄHRUNG
Vom Mai nächsten Jahres an muß der
Alkoholgehalt auf den Packungen von
GetränRen mit mehr als 1,2 ProzeLt
Alkohol im Volumen angegeben werden.
Der Bundesrat hat am Freitag eine
entsprechende $erordnunF zur RLderunF
der Lebensmittel-Kennzeichnung ge-
billigt.
Nach Ansicht der LänderkaJJer, stellt
die Angabe des Alkoholgehaltes von
GetränRen eine wUchtige Inform§tioL
für den Verbraucher dar. Nennenswerte
AuswUrkungen auf die Einzelpreise
erwartet die Bundesregierung nicht.