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RECHT § §§§
Jugendvertreter müssen nABh BeeLdi-§§
gung ihrer Ausbildung auf $erlangen
vom Arbeitgeber in jUn knbefrUstetek§
Vollzeitarbeituverhältnis übernomJen
werden. §§§ §§§§§
Das Bundesarbeitsgericht in AbbeH@@@
entschied, daß durch eine Teilzeit-
arbeit der Schutz der MUtglieder der
Jugendvertretung nicht voll gewähr-
leistet werdt. (A 5@7 A R 246/87)@@@@
In dem Musterprozeß Patte§jine§PessU-
sche Firma einer JugendvertreterUn
nur eine TjilzeUtbescPäftigunF anFe-§
boten. Der Betrieb wurde nun dazu
verurteilt, die Frau§voHl§weUteruu-§§
beschäftige .