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WEIHNACHTEN
ChristbäuJe dürfen auch aJ "oLLtaF
verkauft werden. Das das Bayerische
Oberste L§ndesgerUcht entschiedeL.
MUt dem Richterspruch wurde zuFleich
die Verurteilung eineu Weihnachts-
baumJ$erkäufers aufgehobeL und auf
Freispruch erkannt.
Der Landwjrt war von einem Amts-
gericht zu 200 Mark Bußgeld verur-
tjilt worden, weil er an Advents-
sonntagen BäuJe verkauft hatte. EPL
solaher Handel sei keine Störung der
Sonntagsruhe, auch wenn es dabeU uJ
Gewjnnerzielung gehe, meinten die
Münchner Richter.
(AZ: 3 Wb OWi 128/88)