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R CHT §
Arbeitgeber sind derpflichtet, die
erforderlichen Beuc(jinigungen für
die Berechnung des ArbeUtslosenFeldes
der von ihnen entlassenen Arbentelde
Jer auszustellen. §§§§§
NaBh jiner Entsc(jidung des BundesJ§
sozialgerichtes in Kassel müssen die
rbeitgeber dabei die ormuHare§des§§
ArbeitsaJtes benutzen. r l r d
§
Unrichtige oder unvollständige AngaJ
ben des Arbeitgebers berechtigeL DAb
Arbeitsamt zu Schadenersatzforderun-
gen gegen den ArbeUtgeber, weLn jin
ArbeitnehJer durch $erschu den ein
früheren Arbeitgebers vuviel§Ar§eUtsJ
louengeld bekomJt. (ARt.57 RAr 77/84)