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sen för ihre Rundfunkgeräte Gebühren
bezahlen, auch wenn sie bei den EHtern
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Rundfunkgeräte in Zwjit- oder FerienJ
wohnungen, aJ Arbeitsplahz, im ganz
oder teilweise geschäftlich/gewerblich
genututen Kfz sowie in Prmen knd Be-
h<rden sind einzeln anJelde- und ge-
bührenpflichtig. d §e-
RundfunRgeb:hrenJServicebzros §
bei allen RundfunRanstalten
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