P312 312 ARD/ZDF So 05-04.87 22:41:18
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o~5|4|4 RUNDFUNKANSTALTEN §
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In jinem Privath§usPaHt sind in der $e-
gel ein Hörfunk- und ein Fernsehgerät
gebührenpflichtig. § § §§
bührenpflicht für Rundfunkgeräte von
Personen, die zum HaushaHj gehören,§§
aber über ein eigenes EinkomJen ver-
fügen - z.B- berufstätige§ inder@oder@@
Großeltern und Schwiegereltern.§
RundfunkgebührenJServicebüros
bei allen RundfunR§nstaHten § §§§§
Rundfunkgebühren in Europa.------- 213
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