P312 312 ARD/ZD So )-0).87 224*15%)
2/ 2
~/%/%/o5 GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER
~h4,$x?! ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUMD-
o~5|4|4 FUNKANSTALTEN § § § §§§
ppppppppppppppppppppppppppppppppppppppp
Jugendlic(e Jit jigenem Ji.RomJen Jüs-§
sen für ihre Rundfunkgeräte Gebühren
bezahlen, Auch wenn sUe bei§den§JHtern§
wohnen.
Rundfunkgeräte in Zweit- oder FerUenJ
wohnungen, aJ Arbeitsplahz, im§ganz§§§§
oder teilweise geschäftlich/gewerblich
genutzten Kfz sowie in Prmen§jnd Be-§§
hörden sind einzeln anJelde- und ge-
bühdenpflichtig.
RundfunkgebührenJServicebzros § §§§§
bei allen Rundfunkanstalten
Rundfunkgebühren in Europa.-------- 21"
§§§ §§§§§ =>