P215 215 ARD/ZDF So 03.05.87 20:21:11
p``p`p p0`p `0`00`0`00p0p0`p0p`p
jjwj75;j75kj55#ju51k"!j75
o>j}j74>j74k*}5o<j554i j7
§ fi3004
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
Das Bundessozialgericht in Kassel hat
entschieden, daß eine gelegentliche
tageweise Beschäftigung nicht der
Versicherungspflicht in der Arbeits-
losenversicherung unterliegt. Damit
wird auch klargestellt, daß kein Ar-
beitslosengeld zu gewähren ist.
Die von einem Tontechniker in München
angestrebte Klage wurde vom Bundesso-
zialgericht in letzter Instanz abge-
wiesen. Er hatte gelegentlich tage-
weise für einen Kameramann und für
eine Rundfunkanstalt gearbeitet. An-
schließend verlangte er Arbeitslosen-
geld.
(Bundessozialgericht 7 Rar 44/85)