P360 360 ARD/ZDF So 03.05.87 20u28:22
12/12
ARD-RATGEBER: GELD vom 26.4.1987
SCPUTZ FÜR MINDERJ;HRIGE
VersicPUrumgsverträge§für ZiÜderjährUge
genießen besonderen Schutz. Verträge
mit laufender Prämienzahlun'spflicht
übe5 da2 19-Lebensjahr hin§us - wiU
z.B. bei einer Lebensversicherung -
sind nur dann voll wirksam, we=n sie
das§Vormundschaftsgericht§genehmigt §
hat.
Haben Eltern oder Jugendliche einen
Versicherungsvertrag§ohne§ZustimZunF§§
der Vormundschaftsrichter abgeschlos-
sen,dann ist dieser Vertrag gesahlbend"
unwirksam. Sobald der Jugendliche voll-
jährig ist, kann er de^ Versicherumgs-
vertrag sofort beenden.
§ § >>