P126 126 ARD-Text 12.02.03 18:05:24
tagesschau
BVerfG zu Kinder-Krankenversicherung
Besser verdienende Paare können ihre
Kinder auch künftig nicht beitragsfrei
in der gesetzlichen Krankenkasse mit-
versichern lassen. Dies entschied das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die gesetzliche Ausnahme sei verfas-
sungsgemäß und verstoße nicht gegen den
besonderen Schutz der Ehe, begründeten
die Richter ihre Entscheidung.
Geklagt hatte eine pflichtversicherte
Mutter. Sie kann ihr Kind nicht mitver-
sichern, weil ihr Mann mehr verdient
und privat versichert ist. Im Unter-
schied zu nichtehelichen Lebensgemein-
schaften müssen Eheleute ihre Kinder in
diesem Fall privat versichern.