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" $ 05.30 - 09.00 Uhr
$ ARD-Morgenmagazin
Geringfügig eLtlohnte Beschäftigung
als Nebenjob
Jede weitere geringfügig entlghnte Be-
schäetigung wird jedoch durch die Zu-
sammenrechnung mit der veruiaherhngs-
pflichtigen Hauptbeschäftigung versi-
cherungspflichtig. Diese Regelung fin-
det jedoch nur in der Kranken-, Pflege-
und Rentenversicherung Anwendung. In
der Arbeitslosenversicherung werden
Hauptaeschäftigungen nicht mit gering-
fügig entlohnten Beschäftigungen zusamJ
mengerechnet. Diese bleiben in der
ArbeUtsloseLversicherunFversicherunFs-
frei Xbei einem Entgelt bis 400 Euro).