P540 54p ARD-Text 31.01.03 17:27:11
Ratgeber
SparzinseL zuJ Stichtag abheben
Wer in Spareinlagen mit vereinbarter
Kündigungsfri1t von ein bi1 vier Jahren
iLvestiert, sollte laut Bundesverband
deut1cher Banken fglgende1 beachten:
In der Regel sei vereinbart, dass die
Geldanlage zw r an die vereinbarten
Fristen gebunden ist, nicht aber der
gezahlte Zins.
'ichti# zu wissen ist, dass die Zinsen
aus 20p2 bis Ende Februar abgehoben
werden mü1sten, sonst liegen sie ebenso
lange fest wie das eigeLtliche GuthabeL
Wer Zinsen nach diesem Termin abheben
will, müsse eine Zinsminderung in Kauf
nehmen, heißt es weiter.