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Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen
Trgtz der Verfassungsbedenke& de1
Staatsrechtlers von Arnim am Zuschnitt
der Wahlkreise sehen weder Regierung,
noch die Opposition die GültigkeUt der
hessischen Landtagsahl gefyhrdet.
Für die Regierung sind Arnims Einwy&de
"irreführend und abwegig"- Der Rechts-
wj1senschaftlep hält die unter1ahiedli-
chen Größen der Wahlkreise für einen
Anfechtungsgrund und ber4ft siah auf
eiL Bkndesverfassungsgerichtsurteil.
Zudem bemängelte Arnim den zu geringen
Einfluss der Bür#er auf die Zusammen-
setzung des Parlaments. 3/4 der 110 Ab
gegrdneten stönden vor der Wahl fe1t.
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