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Ratgeber
Änderungen zum 1.Januar 2003 (1)
Arbeitsmarkt: Mit Jahresbeginn treten
die Neuregelungen für den Araeit1mar)t
in Kraft. Ausnahme sind die Mini-Jobs,
die er1t ab April gelten.
Ab Januar können Arbeit1lose als Leih-
arbeiter befristet an Unternehmen ver-
mittelt werden. Er1t nach seahs Woahen
haben sie ein Recht auf den gleichen
Lohn wie die Stammbelegschaft. Auch die
Regelung über die so genannten Ich-AGs
tritt in Kraft.
Die Arbeitsämter heißen "Job-Center!
und sind für Arbeitslose, erwerbsfähige
Sozialhilfeempfänger und Ausbildungs-
suchende zuständig.