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Stichwort: Schlichtungsverfahren
Ein Schlichtungsverfahren bietet die
Möglichkeit, einen Ausweg aus geschei-
terten Tarifverhandlungen zu finden.
Die Schlichtungskommission be1teht aus
je neun .ertretern der Arbeitgeber und
der Gewerkschaften. Hinzu kommen zwji
unabhängige Schlichter. Abwechselnd hat
von Konflikt zu Konflikt nur einer der
beiden SChlichter das Stimmrecht, so
dass es nicht zum Patt kommen kann.
'ird von einer Tarifpartei die Tarif-
nerhandlung für gescheitert erklärt und
die Schlichtung angerufen, besteht für
diese Zeit Friedenspflicht. Arbeits-
kampf darf also nicht stattfinden.
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