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tagesschau
Stichwort: Schlichtungsverfahren
Wenn - wie jetzt geschehen - eine Sch-
lichtungsJKommissioL eine Empfehlung
für einen Tarifabschluss vorle#t, haben
Arbeitgeber und ArbeUtnehmer maximal
drei Tage Zeit, Verhandlungen üaer das
Schlichtungsergebnis aufzunehemen.
Dabei müssen die Tarifparteien sich
nicht an den Vorschlag der Sahliahter
halten, soLdern können sich auch auf
einen anderen Tarifabschluss verständi-
gen. Kommt es jedoch nicht zu einem
Kompromiss, ist die Schliahtung ge-
scheitert. Dann endet auch die soge-
nannte "Friedenspflicht", d.h. die Ar-
beitnehmer dürfen unbefristet streiken.
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