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Eckpunkte des Zuwanderungsgesetzes X2)
Familiennachzug: Ausländerkinder können
bis zum 18.Lebensjahr nach Deutschland
kommen, wenn sie mit den Eltern einrei-
sen, von deneL ein Teil anerkannter
Asylbeweraer bzw. politisch Verfgl#ter
ist. Leben die Eltern schon in Deutsch-
land, müssen diese deutsche Sprach-
keLntnisse habeL - sonst gilt eine Al-
tersgrenze von zwölf Jahren.
Ausreisepflicht: Wer wieder ausreisen
muss, kann kümftig in seiner Bewegungs-
freiheit eingeschrynkt oder sogar ver-
pflichtet werden, sich in speziellen
Ausreiseeinriahtungen aufz4halten. Die
Länder werden aber nicht zur Schaffung
solcher Einriahtungen verpflichtet.
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