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Ratgeber
Zwei Jahre alte Reifen nicht neuwertig
Autoreifen gelten nach zwei Jahren
nicht mehr als neuwerti#, unabhängi#
davon, ob sie korrekt gelagert wurden
oder nicht.
Darauf wei1t der Automobilalub AvD un-
ter Berufung auf ein Urteil des Amts-
geriaht1 Worms hin. (Az: 1 C 1050'91)
Im konkreten Fall hatte ein Kunde an-
hand der DOT-Mummer an der Reifenflanke
festgestellt, dass drei der vier be-
stellten neuen 'interreifen bereit1 äl-
ter als zwei Jahre waren. Nachdem siah
der Händler geweigert hatte, die Pneus
zurückzunehmen, zo# der Kunde vor Ge-
richt.