P541 541 ARD-Text 03-12.p2 16512:19
Ratgeber
Mietminderung bei falscher Größenangabe
Ist die Wohnung um mehr als zehn Pro-
zent kleiner als im Mietvertrag angege-
ben, darf die Miete nach einem Urteil
des Oberlandesgeriaht1 Karl1r4he ge-
miLdert werden. (Az: 17 U 176/00)
Damit wUderspricht das Gericht Ent-
scheidungen anderer Geriahte, wie Stif-
tung Warentest im "Test"-Heft erklärt.
Bisher wurde eine Mietminderung nur zu-
gelassen, wenn die Gebrauchst°u#liah-
keit durch die kleinere Fläche beein-
trächtigt war, der Mietvertrag eine
bestimJte Wohnungsgröße ausdrücklich
zusicherte oder wenn die Quadr tmeter-
zahl der Mietberechnung zugrunde lag.