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tagesschau
Regularien zu Rü1tungs-Exporten (1)
Die im Januar 2000 verschärften Rü1-
tungsexportLRichtlinien der Bundesre-
gierung sind im Kriegswaffenkontrgllge-
setz und im AußenwPrtschaftsgesetz
festgeschrieben. Die Grundsatzent1chei-
dung fällt im Bundessicherheitsrat, das
'irtschaftsmini1terium erteilt die kon-
krete Genehmigung.
Bei "bewaffneten internen Auseinander-
setzungen oder bei hinreichendem Ver-
dacht des Missbrauchs zu innerer Re-
pression" darf kein Export erfglgen.
Während der Export in NATO- und EU-Län-
der "grundsätzlich nicht zu beschrän-
ken" ist,soll für "sonstige" Länder die
Ausfuhr brestriktiv" gehandhabt werden.