P540 54p ARD-Text p2.12.p2 2p537:53
Ratgeber
Bei Weihnachtsfeier unfallversichert
Arbeitnehmer sind während der Weih-
nachtsfeier ihre1 Unternehmens sowie
auf dem Weg dorthin und wieder nach
Hause durah die gesetzliahe Unf llver-
sicherung geschützt.
Das gelte auch dann, wenn die Feier au-
ßerhalb der normalen Araeit1zeiten
stattfinde. Darauf macht die Unfall-
kasse Hessen aufmerksam.
Voraussetzung ist, dass alle Mitaraei-
ter die Möglichkeit haben, an der Ver-
anstaltung teilzunehmen. Außerdem muss
der Arbeitgeber oder ein Vertreter mit-
feiern. Der Versicherungsschutz ent-
fällt bei Alkoholkonsum als Unfallgrund